Kolumnist der F.A.Z. :
EU-Parlament kritisiert Urteil gegen Bülent Mumay

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Bülent Mumay
Kein Einzelfall: Türkische Behörden werden aufgefordert, die Anklage gegen den Kolumnisten der F.A.Z. Bülent Mumay und „alle willkürlich inhaftierten“ Journalisten fallen zu lassen.
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Das Europäische Parlament hat am Donnerstag eine Entschließung gebilligt, die das in der Türkei gegen den Journalisten Bülent Mumay, der als Kolumnist für die F.A.Z. schreibt und für den türkischen Dienst der Deutschen Welle arbeitet, ergangene Urteil von 20 Monaten Haft (auf Bewährung) verurteilt. Das Urteil entspreche einem „umfassenden Schema, kritischen Journalismus zum Verstummen zu bringen“. Die türkischen Behörden werden aufgefordert, die Anklage gegen Bülent Mumay und „alle willkürlich inhaftierten“ Journalisten fallen zu lassen.

„Teil eines umfassenderen Musters“

Man sei „zutiefst besorgt über die anhaltende Verschlechterung der demokratischen Standards“ in der Türkei, das „unerbittliche Vorgehen gegen kritische Stimmen und das gezielte Vorgehen gegen unabhängige Journalisten, Aktivisten und Oppositionelle“ ob der „Berichte über rechtliche Einschüchterung, Zensur und finanziellen Zwang als Mittel zur Unterdrückung von Kritik und investigativem Journalismus“ und bedauere, dass die türkische Regierung dies durch eine Reihe von Gesetzen noch untermauere. Die Türkei müsse die Unabhängigkeit der Justiz wiederherstellen, die Pressefreiheit und internationale Menschenrechtsverpflichtungen achten.

Der Europäische Auswärtige Dienst müsse die EU-Delegation in der Türkei „angemessen dabei unterstützen, die Prozessbeobachtung gegen inhaftierte Journalisten und Medienschaffende zu intensivieren und ihre Fälle auf allen Ebenen bei den türkischen Behörden zur Sprache zu bringen“. All dies soll die Präsidentin des Europäischen Parlaments dem Europäischen Rat, der EU-Kommission, dem türkischen Präsidenten, der türkischen Regierung und dem türkischen Parlament übermitteln.

Zum Fall unseres Kolumnisten Bülent Mumay, der den „Brief aus Istanbul“ schreibt, hält die Entschließung fest, dass dies kein Einzelfall sei, sondern „Teil eines umfassenderen Musters von Schikanen und Zensur durch die Justiz, die sich gegen die unabhängigen Medien der Türkei richten“. Mumay sei verurteilt worden, weil er in „sozialen Medien über die Beschlagnahmung von U-Bahn-Geldern der Stadt Istanbul durch ein regierungsnahes Unternehmen während der AKP-Regierung berichtet hatte“. Seine Berufung, ruft das EU-Parlament in der von sechs Fraktionen getragenen Entschließung in Erinnerung, sei abgelehnt worden. Nun bleibt ihm nur, das türkische Verfassungsgericht anzurufen, die Deutsche Welle hatte bekannt gegeben, dass sie diesen Schritt gehen will.

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