Cum-ex-Strafprozess : Milde Strafen für Maple-Bank-Manager gefordert
Von Marcus Jung
Lesezeit: 2 Min.
Für einen Strafverteidiger sei die Zustimmung zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft ein höchst seltener Vorgang, betont Alfred Dierlamm gleich zu Beginn seines Schlussantrags. Was die Würdigung der Aufklärungsarbeit von Andreas H. als „zentrale außerordentliche Bedeutung“ für das hochkomplexe Strafverfahren um die Cum-ex-Geschäfte der Maple Bank angehe, könne er der Generalstaatsanwaltschaft „nur uneingeschränkt zustimmen“, so der Strafverteidiger am Montag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Frankfurts. Für H., einst leitender Angestellter der Maple Bank, hatten die Ankläger eine Bewährungsstrafe gefordert, vor allem wegen dessen tatkräftiger Unterstützung im Ermittlungsverfahren.
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