FAZ+Debatte um Erreichbarkeit :
Nicht jetzt, Chef!

Lesezeit: 4 Min.
Smartphone als Verbindung zum Beruf auch in der Freizeit: Generell können Chefs nicht verlangen, dass Mitarbeiter rund um die Uhr erreichbar sind, selbst wie hier im Frankfurter Fußballstadion.
Während Australien ein „Recht auf Abschalten“ einführt, sind viele Beschäftigte in Deutschland auch nach Dienstschluss und im Urlaub erreichbar. Dabei macht das Arbeitszeitgesetz ihnen und auch den Vorgesetzten klare Vorgaben.
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Die Nachricht von der anderen Seite der Welt erreicht deutsche Unternehmen in der Spätphase der Sommerferien. Die australische Regierung gesteht Arbeitnehmern ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“ im Feierabend ein. Mitarbeiter, die also nach Dienstschluss nicht auf Anrufe oder E-Mails ihres Chefs reagieren, müssen nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Während dies ,down under‘ für Aufsehen sorgt, begegnen deutsche Nutzer der Meldung auf der Plattform X (vormals Twitter) zum Wochenbeginn nüchtern. Der Vorstoß wurde größtenteils mit Posts wie „Diensthandy aus“ oder mit Verweisen auf das strenge Arbeitszeitgesetz kommentiert.

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