Abkommen zur Jugendmobilität :
EU-Kommission will Studenten Großbritannien-Aufenthalt erleichtern

Von Philipp von Reinersdorff
Lesezeit: 2 Min.
Am King’s College in Cambridge könnte es in Zukunft vielleicht wieder mehr deutsche Austauschstudenten geben.
Junge Menschen von 18 bis 30 Jahren sollen in Zukunft wieder leichter in Großbritannien arbeiten und studieren können. Auch die Wiederaufnahme der Erasmus-Stipendien wird erwogen.
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Seit dem Brexit ist es für junge Menschen teurer und aufwendiger geworden in Großbritannien zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsvertrags am 1. Januar 2021 ist Großbritannien beispielsweise auch aus dem Erasmus-Plus Programm der EU ausgestiegen, das Auslandsaufenthalte mit finanziellen Mitteln fördert. Das ist nicht nur bei Studierenden auf Unverständnis gestoßen – auch der Akademische Austauschdienst (DAAD) sprach damals von einem „Schock“.

Doch es gibt Hoffnung für junge Menschen in der EU und in Großbritannien: Die Kommission hat dem Europäischen Rat vorgeschlagen mit Großbritannien über ein Abkommen zur Jugendmobilität zu verhandeln. Dieses Abkommen würde es jungen EU-Bürgern und jungen Britten erleichtern, im Vereinigten Königreich beziehungsweise in der EU zu studieren, zu arbeiten und zu leben. „Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist die Mobilität zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zurückgegangen. Besonders junge Menschen haben weniger Möglichkeiten, Lebenserfahrungen jenseits des Ärmelkanals zu sammeln“, heißt es von der EU-Kommission.

Bis zu vier Jahre Aufenthalt im Zielland

Der Vorschlag zielt laut der EU-Kommission darauf ab, die Hindernisse für die Mobilität junger Menschen auf „innovative Weise zu beseitigen“ und für junge Menschen das Recht zu schaffen, leichter und für einen längeren Zeitraum aus der EU in das Vereinigte Königreich und umgekehrt zu reisen. In dem Vorschlag sind Bedingungen festgelegt wie Alter und Höchstdauer des Aufenthalts, die erfüllt sein müssten, damit junge Menschen ihren Auslandsaufenthalt ohne Zweckbindung und Quoten antreten können. Momentan sei geplant, dass sich 18- bis 30-Jährige bis zu vier Jahre im jeweiligen Zielland aufhalten dürfen.

Die Empfehlung der Kommission wird nun im Rat der EU-Regierungschefs erörtert. Sollte der Rat zustimmen, wäre die Kommission befugt, Verhandlungen mit Großbritannien über Jugendmobilität aufzunehmen.

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU unterliegt die Mobilität natürlicher Personen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich den jeweiligen (Einwanderungs-)Vorschriften der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie des Vereinigten Königreichs. Dies hat der EU-Kommission zufolge dazu geführt, dass weniger Menschen die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Anspruch genommen haben. Die Kommission deutet an, dass für ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Jugendmobilität auch eine parallele Diskussion über die mögliche Teilnahme des Vereinigten Königreichs an Erasmus-Plus angestoßen werden könnte.

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