Wissenschaftliche Anträge : Gefälligkeitsgutachten in Serie
Wer die Wissenschaft fördern will, muss geeignete Kandidaten auswählen. Das gilt von den Höhen der Exzellenzinitiative bis hinunter zur Einstellung studentischer Hilfskräfte. Ein erheblicher Teil der Arbeitskraft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird dementsprechend durch Anträge, Bewerbungen, Begutachtungen und Entscheidungen gebunden. Das hat zunächst auch seine Richtigkeit. Denn wissenschaftliche Standards können nicht von außen gesetzt werden, und es geht in aller Regel um den Umgang mit öffentlichen Geldern. Willkür oder „Gießkanne“ wären also nicht angemessen, wenn es um die Zuweisung und Verausgabung solcher Mittel geht.
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