Verdacht der Korruption : Die Grenzen der wohlwollenden Unterstützung

Das Verfahren der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, in dem es Razzien bei FPÖ-Politikern gab, gilt als „Verschlusssache“ - und doch sind Teile des Durchsuchungsbefehls an die Öffentlichkeit gelangt.
Das Verfahren der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, in dem am Montag bei Politikern und Einrichtungen der FPÖ eine Razzia durchgeführt wurde, wird als „Verschlusssache“ geführt. Das ist gesetzlich vorgesehen, wenn „wegen der außergewöhnlichen Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Tatverdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht“ und eine Weitergabe von Informationen Betroffene oder aber die Ermittlungen gefährden würde. Das ist in diesem Fall interessant, weil schon einen Tag später detaillierte Informationen über das Verfahren in den österreichischen Medien kursierten und am Mittwoch der ORF ausführlich aus dem richterlichen Durchsuchungsbefehl zitierte, samt Faksimile der ersten Seite auf der Internetseite des ORF. Das zehn Seiten lange Dokument sei dem Sender „zugespielt“ worden, heißt es dort.