Pro und Kontra Sterbehilfe : Moralpredigten reichen nicht
Vor fast einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ gesprochen. Das Urteil hat eine bahnbrechende Wirkung. Denn es erlaubt den assistierten Suizid und das ohne Einschränkungen. Die gesundheitliche Situation oder auch das Lebensalter dürfen keine Rolle spielen. Jeder kann die Suizidassistenz durch jedwede Organisation mit oder ohne ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ganz gleich, ob es sich um Jugendliche handelt, Gesunde oder Kranke. Für die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder Exit gibt es keine rechtlichen Schranken. Allerdings ist niemand – also auch nicht Ärzte und Ärztinnen – verpflichtet, Beihilfe zum Suizid zu leisten.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
Jetzt Zugang 12,80 € für nur 0,99 € abonnieren?
- Mit einem Klick online kündbar