Antisemitisch motiviert : Mehr als zwei Jahre Haft für Brandanschlag auf Ulmer Synagoge
Das Landgericht Ulm hat einen 47 Jahre alten, türkischen Mann wegen schwerer Brandstiftung an einer Mauer der Ulmer Synagoge zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Motiv des Täters war nach Auffassung des Gerichts Antisemitismus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der in Deutschland geborene Mann am 5. Juni 2021 in die Ulmer Innenstadt gefahren war und unter dem Jerusalemfenster der Synagoge mit benzingefüllten Plastikflaschen das Feuer gelegt hatte.
Die Außenwand der Synagoge wurde dadurch verrußt und beschädigt. Nach der Tat war es dem Mann zunächst gelungen, in die Türkei zu fliehen. Bei seiner Wiedereinreise im Juli 2021 wurde er am Stuttgarter Flughafen festgenommen.
Der Verteidiger plädierte für eine Geldstrafe
Der Mann führte nach dem Hauptschulabschluss ein unauffälliges Leben, arbeitete im Einzelhandel oder bei Sicherheitsfirmen. Zur Begründung seiner Tat hatte er gesagt, dass er angesichts der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern „ein Zeichen“ habe setzen wollen.
Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten in der Hauptverhandlung die volle Schuldfähigkeit, allerdings leide der Täter infolge eines Schlaganfalls an einer leichten hirnorganischen Schädigung. Der Vorsitzende Richter führte zur Begründung des Urteils auch die nichtmateriellen Schäden sowie die existenziellen Ängste jüdischer Mitbürger an.
Juden würden seit 2000 Jahren verfolgt, schließlich seien sie Opfer des systematischen Massenmords, organisiert von den Nationalsozialisten, geworden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der Tat um schwere Brandstiftung, auch wenn der Täter mit der geringen Benzinmenge die Synagoge nicht in Gänze hätte in Brand setzen können.
Der Strafverteidiger plädierte für eine Geldstrafe und kündigte nach dem Urteil Revision an. Bei der Tat handele es sich nur um Sachbeschädigung, denn es sei im Gebäude kein Feuer gelegt worden. Der Ulmer Rabbiner, Shneur Trebnik, sagte nach dem Urteil der „Südwest Presse“, er hoffe, dass die Entscheidung des Gerichts bei der Abschreckung helfe.
Der Terrorangriff der Hamas und Krieg in Gaza hätten auch Auswirkungen auf Deutschland, deshalb sei es gut, wenn die Justiz in Deutschland funktioniere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.