Kirchliches Arbeitsrecht :
Was ist katholisch?

Daniel Deckers
Ein Kommentar von Daniel Deckers
Lesezeit: 1 Min.
Der Himmel so weit: Tauben vor der Westseite des Kölnes Doms am 24. März 2021
Bislang ist eine Einrichtung katholisch, wenn die Mitarbeiter der Kirche angehören – und dies durch ein Leben nach den Normen der kirchlichen Sexualmoral dokumentieren. Nicht mehr lange.
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Das Arbeitsrecht dürfe kein Instrument sein, um eine Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lasse – so verlangen es öffentlich elf Generalvikare katholischer Bistümer. Mehrere Bischöfe haben eine entsprechende Selbstverpflichtung schon abgegeben. Gut so.

Doch geht es bei einer Reform des Arbeitsrechts um mehr als um Respekt vor verschiedenen sexuellen Orientierungen und der Möglichkeit des Scheiterns gültig geschlossener Ehen.

Im Kern dringen die Verwaltungsleiter darauf, dass die Beweislast für die „Kirchlichkeit“ einer karitativen oder Bildungseinrichtung nicht länger auf die „Dienstnehmer“ abgewälzt wird. Diese müssen ihre Loyalität gegenüber dem „Dienstgeber“ bisher nämlich nicht durch ihr Tun und Lassen am Arbeitsplatz beweisen.

Als „katholisch“ gilt eine Einrichtung dann, wenn die Mitarbeiter katholisch sind und dies dadurch dokumentieren, dass sie nicht gegen die Vorgaben der lehramtlich normierten Sexualmoral verstoßen. Dass die Beweislast umgekehrt wird, ist längst überfällig.

Die Missbrauchskrise und die offenkundig gewordene Doppelmoral, wonach Laien bei Vergehen unbarmherzig bestraft wurden, Kleriker aber mit jedem erdenklichen Verständnis rechnen konnten, war nur der Tropfen, der ein bis zum Rand gefülltes Fass zum Überlaufen brachte.

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