31 Jahre nach der Tat :
Mordanklage wegen Brandanschlags auf Flüchtlinge in Saarlouis

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Ein Polizeiwagen verlässt die Außenstelle des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

1991 starb der Ghanaer Samuel Yeboah bei einem Brandanschlag. Jetzt erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Neonazi. Er soll damals das Flüchtlingsheim in Saarlouis angezündet haben.

Einer der bekanntesten ungelösten extremistischen Mordfälle Deutschlands ist der Aufklärung einen Schritt näher: 31 Jahre nach dem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis, bei dem der Ghanaer Samuel Yeboah starb, erhob die Bundesanwaltschaft nun Anklage. Der deutsche Rechtsextremist Peter S. werde der Tat verdächtigt, teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit. S. wurde im April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft ist der Auffassung, dass er am sich am späten Abend des 18. Septembers 1991 in Saarlouis mit Gesinnungsgenossen in einer Gaststätte getroffen und über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda gesprochen habe. Dabei hätten seine Gesprächspartner deutlich gemacht, dass sie solche Anschläge auch in ihrer Stadt begrüßen würden.

Nach Schließung der Kneipe am frühen Morgen des 19. Septembers sei S. dann in die Asylbewerberunterkunft gegangen, „um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen“. Er habe im Treppenhaus Benzin verschüttet und angezündet. Das Feuer habe sich mit großer Geschwindigkeit ausgebreitet.

Ermittlungen waren eingestellt worden

Im Flur des Dachgeschosses erfasste es den 27 Jahre alten Yeboah. Er starb noch am selben Tag an schwersten Verbrennungen und einer Rauchvergiftung. Zwei weitere Bewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten, wobei sie sich Knochen brachen. Die übrigen 18 Bewohner konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen.

Die Bundesanwaltschaft wirft S. nun Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor. Über die Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entscheiden.

Nach dem Anschlag waren die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg geblieben und eingestellt worden. Erst vor zwei Jahren wurden sie wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Im Januar 2021 wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz von S. durchsucht. Anfang April 2022 folgte die Festnahme.

Bei dem Anlass entschuldigte sich der saarländische Polizeipräsident Norbert Rupp dafür, dass „offensichtlich auch Defizite in der damaligen Polizeiarbeit“ zur Einstellung der Ermittlungen geführt hätten. Eine Arbeitsgruppe arbeitet seit dem 2020 mögliche Versäumnisse auf.

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