Baden-Württemberg : Sprecher der AfD-Landtagsfraktion freigesprochen

Das Amtsgericht Leonberg sieht keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Volksverhetzung gegen Thomas Hartung. Sein Facebook-Post zu schwarzen Menschen sei „eine grenzwertige Meinungsäußerung“.
Ein Posting, in dem schwarze Menschen in die Nähe von Terroristen gerückt werden und in dem ihnen unterstellt wird, sie gehörten zu der Gruppe von Menschen, die gern „in andere Menschen hineinbrettern“, ist nach Auffassung des Amtsgerichts Leonberg von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht sprach den Sprecher der baden-württembergischen AfD-Landtagsfraktion Thomas Hartung am Dienstag vom Vorwurf der Volksverhetzung frei.
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