Baden-Württemberg :
Sprecher der AfD-Landtagsfraktion freigesprochen

Von
,
Leonberg
Lesezeit:
Das Logo der Partei AfD steht bei einer Wahlkampfkundgebung in der Donauhalle in Donaueschingen

Das Amtsgericht Leonberg sieht keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Volksverhetzung gegen Thomas Hartung. Sein Facebook-Post zu schwarzen Menschen sei „eine grenzwertige Meinungsäußerung“.

Ein Posting, in dem schwarze Menschen in die Nähe von Terroristen gerückt werden und in dem ihnen unterstellt wird, sie gehörten zu der Gruppe von Menschen, die gern „in andere Menschen hineinbrettern“, ist nach Auffassung des Amtsgerichts Leonberg von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht sprach den Sprecher der baden-württembergischen AfD-Landtagsfraktion Thomas Hartung am Dienstag vom Vorwurf der Volksverhetzung frei.

Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Präsident/in (m/w/d)
Deutsche Hochschule der Polizei
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Bereichsdirektion Personal (m/w/d)
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Dozentur (m/w/d) für Informatik
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Zum Stellenmarkt
Verlagsangebot
Sprachkurs
Lernen Sie Englisch
Immobilienbewertung
Verkaufen Sie zum Höchstpreis
o2
iPhone 16 Pro Max: Fortschrittliche Technik im schlanken Design
vcheck
Richtig vererben und verschenken
feinschmecker
Feinschmecker-Shop Fond vom Wild mit gratis Schöpfkelle
  翻译: