FAZ+Kindergeldanspruch :
Auslandslehrer benachteiligt

Von Heike Schmoll, Berlin
Lesezeit: 4 Min.
Sankt Petri ist eine deutsch-dänische Schule im Herzen von Kopenhagen, die beide Sprachen und Kulturen gleichberechtigt lebt und vermittelt. Es ist die älteste deutsche Auslandsschule weltweit und hat historisch enge Beziehungen zum dänischen Königshaus sowie zur benachbarten Sankt Petri Kirche.
Für ihren Dienst im Ausland beurlaubte Pädagogen bekommen kein Kindergeld. Es gibt eine gesetzliche Regelungslücke.
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Die Auslandsschulen gehören zu den Stützpfeilern der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Um so wichtiger ist es, qualifizierte deutsche Lehrer zu entsenden. Das deutsche Abitur kann eine Auslandsschule nur anbieten, wenn ein bestimmter Anteil deutscher Lehrer an ihr unterrichten. Angesichts des Lehrermangels in den Bundesländern wird es immer schwerer, überhaupt noch eine Beurlaubung für erfahrene Gymnasiallehrer vor allem in gefragten Fächern zu erlangen. Die meisten Kultusministerien wollen dringend benötigte qualifizierte Lehrer nicht auch noch freigeben. Erschwert wird die Entscheidung, ins Ausland zu gehen, aber auch durch bürokratische Hürden. Die deutschen Lehrer werden als Beamte beurlaubt und schließen mit dem privaten ausländischen Schulträger – es sind Vereine – einen Arbeitsvertrag ab. Sie erhalten ihr Gehalt aber vom deutschen Steuerzahler nach dem Zuwendungsrecht über das Bundesverwaltungsamt, bei dem die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen angesiedelt ist. Zum Teil werden sie behandelt wie „entsandte“ Beamte mit Umzugspauschalen oder Mietzuschüssen. Ihre Gehälter werden wie bei Diplomaten auch in Deutschland versteuert.

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