Völkerrecht : … bis an das Ende der Erde
Mit dem Recht kann man wissenschaftlich auf verschiedene Art und Weise umgehen. In Deutschland überwiegt bei weitem die Dogmatik. Sie führt die zahllosen Gesetze und sonstigen Rechtsregeln systematisierend zu einer Rechtsordnung zusammen und sucht den Bedeutungsgehalt einzelner Rechtsnormen zu bestimmen. Diese Konzentration auf die Dogmatik macht die Rechtswissenschaft zur Buchwissenschaft, die von der Lebenswirklichkeit (weithin) abstrahiert ist und nichts braucht außer Bibliotheken. Im 19. Jahrhundert hat die Rechtswissenschaft ihre Eigenständigkeit als (norm)wissenschaftliche Disziplin gerade in der Abgrenzung zu den Seinswissenschaften wie Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zu gründen versucht. Fragen, wie das Recht in der Realität wirkt, wie und bei welcher Gelegenheit rechtlich argumentiert wird, werden in die – heute zumeist stiefmütterlich behandelten – sogenannten Grundlagenfächer abgedrängt, insbesondere in die Rechtssoziologie. Ebenso löst die Dogmatik das Recht von normativen Anforderungen aus anderen Quellen wie Ethik, Moral und Religion ab und verweist entsprechende Fragen nach dem Verhältnis des Rechts zur Gerechtigkeit an das (rechts)philosophische Fach.
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