Gerichtsurteil :
Frau muss Behandlungskosten für Streunerkatzen tragen

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Streuner sind keine Fundkatzen.

Eine Frau muss die Behandlungskosten für streunende Katzen selbst tragen. Sie hatte diese eingefangen und kastrieren lassen.

Eine Frau muss die Behandlungskosten für streunende Katzen selbst tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (AZ: 4 K 84/15.GI). Die Frau hatte mehrere Katzen in einem Alsfelder Stadtteil eingefangen, weil sie sich aus ihrer Sicht in einem schlechten Zustand befanden. Sie ließ sie im Tierheim Alsfeld behandeln und kastrieren. Dafür wurden ihr Kosten von 1.215 Euro in Rechnung gestellt. Den Betrag klagte sie bei der Stadt Alsfeld ein.

Diese Zahlungsklage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Bei den Katzen habe es sich nicht um Fundtiere gehandelt. Eine Katze gelte nur dann als Fundtier, wenn sie entweder an einem für Katzen ungewöhnlichen Ort oder in hilfloser Lage vorgefunden werde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen. Diese muss binnen eines Monats nach der Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe eingelegt werden.

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