Der Streit ums „P“ :
Bußgeldverfahren wegen Straßenkreidemalerei eingestellt

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Auch „unzulässige Markierungen“?

Eine Familie in Neuruppin kann aufatmen. Die Straßenkreidemalerei der siebenjährigen Tochter wird nicht mit einem Bußgeld belegt.

Eine Siebenjährige aus Neuruppin, die mit Kreide Parkbucht-Markierungen auf eine Spielstraße gemalt hat, ist nicht länger im Visier des Ordnungsamtes. Die Verwaltung der Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellte am Mittwoch ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern des Mädchens ein. Dies habe die Behörde nach erneuter Prüfung des Falles beschlossen.

Die siebenjährige Maya-Juna hatte am Himmelfahrtstag mit bunter Kreide ein „P“ und Markierungen für drei Parkbuchten auf der verkehrsberuhigten Straße vor dem elterlichen Wohnhaus gemalt; für Besuch, der mit dem Auto anreiste. Nachdem Mitarbeiter des Ordnungsamtes die berufstätigen Eltern nicht erreichen konnten, leiteten sie ein Bußgeldverfahren wegen Verunreinigung der Fahrbahn ein.

Eine Woche später flatterte den Eltern ein Brief der Behörde ins Haus, in dem sie aufgefordert wurden, die Malerei zu beseitigen. Andernfalls werde damit eine Firma auf Kosten der Familie beauftragt. Laut Stadtordnung dürfe in der Spielstraße nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden - die Straße vor Maya-Junas Wohnhaus gehört nicht dazu. Noch am Nachmittag reinigte die Großmutter des Mädchens die Fahrbahn. Einen Fragebogen des Ordnungsamtes zu dem Verfahren ließen die Eltern unbeantwortet.

Ihre Tochter bemale das Pflaster häufig mit den Nachbarkindern, schließlich wohne man in einer Spielstraße, sagte die Mutter. Mit dem nächsten Regen werde jedes Mal die wasserlösliche Kreide in den Gully gespült. Anscheinend aber sei es dieses Mal anders, da ein „P“ für Parkplatz gemalt wurde, fügte die Mutter hinzu.

Noch am Dienstagabend war die Stadtverwaltung in einer Mitteilung dem Ordnungsamt beigesprungen und hatte von „unzulässigen Markierungen“ auf der Fahrbahn gesprochen. Zunächst müsse geprüft werden, ob die Malerei von einem Kind stamme. Sollte sich das bestätigen, „gehen wir davon aus, dass das Verfahren eingestellt werden wird“.

Einen Tag später folgte der Stimmungswandel in der Stadtspitze. Ohne nähere Prüfung geht das Ordnungsamt nun von der „Kreidemarkierung durch ein Kind“ aus. Da die Markierung beseitigt sei, habe sich der „Tatbestand erledigt“, heißt es nun. Künftig würden die Außendienstmitarbeiter sensibilisiert, „vor Einleitung eines Verfahrens noch intensiver nach anderen Wegen zu suchen“.

Auch für den städtischen SPD-Parlamentarier und Anwalt Klaus-Dieter Mießbauer, der die Stadtordnung zunächst so ändern wollte, dass Kindermalereien straffrei bleiben, ist der Fall nun erledigt. Nach einem Gespräch mit dem Bürgermeister habe er das Gefühl, dass die Stadtverwaltung künftig bei ähnlichen Fällen „nicht gleich mit dem Knüppel des Ordnungsamtes kommen werde“.

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