Corona-Impfung :
Anwälte kündigen Klagen zu Impfschäden gegen den Staat an

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Berlin
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Aufgezogene Spritzen mit Impfstoff gegen Covid-19

Mutmaßliche Corona-Impfgeschädigte verklagen den Staat auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es geht um angebliche ärztliche Aufklärungsfehler.

Klägeranwälte, die mutmaßliche Opfer von Corona-Impfschäden vertreten, verklagen nun auch den Staat auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. An diesem Montag würden die ersten Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Amtshaftung bei den Landgerichten Detmold und Gera erhoben, kündigte Rechtsanwalt Christoph Hamann von der Kanzlei Steinbock & Partner an.

Die Klagen stützen sich auf unzureichende Aufklärung in Arztpraxen. Da die impfenden Ärzte als Leistungserbringer im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung gehandelt hätten, habe die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshaftung für deren Fehler einzustehen, so der Anwalt. Eine außergerichtliche Einigung habe das Bundesministerium für Gesundheit abgelehnt.

Kein Arzt-Patienten-Gespräch

Klägerin vor dem Landgericht Gera ist eine 59 Jahre alte Frau, die sich Ende Dezember 2021 in der Praxis einer Allgemeinmedizinerin mit dem Impfstoff Comirnaty des Mainzer Pharmaunternehmens Biontech impfen ließ. Den Streitwert der Klage beziffert der Anwalt auf rund 226.000 Euro. Mitte Januar 2022 sei die Mandantin wegen einer Sinusvenenthrombose stationär im Krankenhaus behandelt worden. Die Krankenhausärzte hätten den zuständigen Stellen eine Impfkomplikation gemeldet. Die Klägerin sei nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden, auch nicht über die damals schon bekannten Komplikationen sogenannter thromboembolischer Geschehen, so der Anwalt. Unter den Folgen der Sinusvenenthrombose wie Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen leide sie bis heute. Ihren Beruf als Verkäuferin könne sie weiterhin nicht ausüben.

In einer anderen Klage, die am Landgericht Detmold eingereicht wurde, verlangt eine 37 Jahre alte Frau Schmerzensgeld. Der Streitwert ihrer Klage wird von dem Anwalt auf rund 31.000 Euro beziffert. Die Klägerin war im Fe­bruar 2022 in der Praxis einer Allgemeinmedizinerin mit dem Corona-Impfstoff Spikevax des amerikanischen Herstellers Moderna geimpft worden. Ein Arzt-Patienten-Gespräch habe nicht stattgefunden. Noch im selben Monat sei es zu einem vollständigen Verlust der Körperbehaarung (Alopecia universalis) gekommen, unter dem die Frau weiterhin leide. Eine Ursächlichkeit zwischen einer Impfung mit dem verabreichten Wirkstoff und dem Auftreten von Alopezie sei in der medizinischen Fachliteratur beschrieben.

Ansprüche aus Amtshaftung bestehen grob gesprochen dann, wenn jemand eine Amtspflicht verletzt, die den Zweck hat, Dritte vor Schäden zu schützen. Außerdem muss ein schuldhaftes Fehlverhalten vorliegen, welches ursächlich für den erlittenen Gesundheitsschaden sein müsste.

Grundsätzlich kein Fehlverhalten des Impfpersonals liegt vor, wenn der Patient aufgrund eines generellen Risikos der Impfung einen Schaden erleidet. Anders wäre es, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Impfung ein erhöhtes Risiko schwerer Nebenwirkungen und Impfschäden mit sich bringt.

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