Hilfe unter Auflagen :
Boni-Deckel für gerettete Konzerne

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Nur das Grundgehalt: In der Krise vom Staat gerettete Unternehmen sollen ihren Vorständen keine Boni zahlen.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Unternehmen, denen der Staat in der Krise hilft, ihre Manager nur mit deren Grundgehalt entlohnen.

Ein Deckel für Sonderzahlungen an Vorstände geretteter Konzernen, Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen, Steuervergünstigung für Zulagen, die Mitarbeiter in der Krise erhalten – die schwarz-rote Koalition prüft besondere Maßnahmen in einer besonderen Lage. „Für die Zeit der Beteiligungen und Garantien des Staates dürfen Vorstände und andere Organe keine Boni, Dividenden, Gratifikationen und Aktienprogramme neben ihrem Grundgehalt erhalten“, sagte der CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg der F.A.Z.

Dafür werde der Haushaltsausschuss sorgen. „Wir verfahren hier genau wie bei den Banken in der Finanzkrise vor zehn Jahren.“ Am Montag hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen, der Unternehmen vor der Pleite bewahren soll. In der Finanzkrise wurden für gerettete Banken die Managergehälter begrenzt, zudem Boni und Dividendenausschüttungen ausgeschlossen.

Nach den Worten des CDU-Politikers muss die Staatsbeteiligung an Unternehmen in der Marktwirtschaft eine Ausnahme bleiben. Sie führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. „Nur bei unverschuldeter existentieller Krise, wie gerade durch das Coronavirus ausgelöst, ist dieser Schritt gerechtfertigt.“ Gleichzeitig wolle man sicherstellen, dass der Staat die Beteiligung möglichst schnell wieder beende. Nach Informationen der F.A.Z. sollen die Einschränkungen bei den Vorstandsgehältern auf Boni und Sonderzahlungen begrenzt werden, außerdem werden Ausschüttungen untersagt.

Unternehmen können Sozialbeiträge später bezahlen

Außerdem ist in der Corona-Krise geplant, Arbeitgebern in Härtefällen die Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Ein Formular dafür soll bis Mittwoch online zur Verfügung stehen. Da zum Ende des Monats die Abbuchung erfolgt, müsste ein solcher Antrag noch diese Woche erfolgen. Die Regelung soll zunächst für die Sozialversicherungsbeiträge gelten, die Ende März und Ende April fällig werden.

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„Die Betriebe, die wegen Corona in Turbulenzen sind, müssen wir zielgerichtet unterstützen“, sagte Unionsfraktionsvize Andreas Jung auf Anfrage. Härten wegen der Abführung der jetzt fälligen Sozialversicherungsbeiträge müssten unter allen Umständen vermieden werden. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) rechnet damit, dass die wirtschaftlichen Einbußen dieses Jahr höher sein werden als in der Finanzkrise 2009. Damals sank das Bruttoinlandsprodukt um 5,7 Prozent.

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