Höhe der Rendite :
Erfolg für Strom- und Gasnetzbetreiber vor Gericht

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Netzbetreiber befinden sich seit Jahren quasi in einem Dauerstreit mit der Bundesnetzagentur.

Rund 900 Netzbetreiber hatten Beschwerde eingelegt. Das zuständige Gericht hat die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze aufgehoben.

Die Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland haben im Streit mit der Bundesnetzagentur um höhere Renditen für ihre Netzinvestitionen einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hob am Mittwoch in 14 repräsentativen Musterverfahren die von der Bundesnetzagentur im Oktober 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber auf, wie das Gericht mitteilte. Gegen die Festlegungen hätten rund 900 Netzbetreiber Beschwerde beim OLG eingelegt, mit der sie eine höhere Verzinsung ihres Eigenkapitals anstrebten. Der Senat habe über die Musterverfahren von acht Strom- und sechs Gasnetzbetreibern am 13. Juni 2023 mündlich verhandelt und den Beschwerden nun stattgegeben.

Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Der Senat habe die Rechtsbeschwerden an den Bundesgerichtshof zugelassen, teilte das OLG mit. „Wir bewerten das Urteil derzeit. Über weitere Schritte werden wir anschließend entscheiden“, erklärte die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. Der Stromlobbyverband BDEW verwies darauf, die Regelung bereits 2021 stark kritisiert zu haben. Die Urteilsbegründung liege aber noch nicht vor. „Das OLG scheint zu der Einschätzung gelangt zu sein, dass die Festlegung fachliche Mängel aufweist“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.

Das Gericht nahm in seiner Begründung insbesondere die Berechnung einer so genannten Marktrisikoprämie ins Visier. Hier hätte sich die Behörde bei der Berechnung breiter absichern müssen. „Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur, die Marktrisikoprämie anhand einer einzigen Methode zu ermitteln, sei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nicht geeignet, sicherzustellen, dass die hieraus folgende Eigenkapitalverzinsung angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst ist.“

Die Netzbetreiber, darunter die Energieriesen E.ON und EnBW, befinden sich seit Jahren quasi in einem Dauerstreit mit der Bundesnetzagentur. Die Netzbetreiber verweisen auf die milliardenschweren Investitionen, die im Zuge der Energiewende notwendig seien. Die Vergütung sei unzureichend. Der Regulierer sieht sich hingegen unter anderem in der Pflicht, die Strom- und Gaskunden vor ungerechtfertigt hohen Preisen zu bewahren. Für die vierte Regulierungsperiode hat die Bundesnetzagentur den Zinssatz auf 5,07 Prozent für Neuanlagen und auf 3,51 Prozent für Altanlagen festgesetzt. Ein Prozentpunkt bedeutet dem Gericht zufolge bei der Eigenkapitalverzinsung für die Regulierungsperiode ein Volumen von rund einer Milliarde Euro.

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Stephan Finsterbusch
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