„Deals im Strafverfahren“ :
BGH-Richter warnt vor Rechtsbeugung

Von
Joachim Jahn
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Verteidiger, Staatsanwälte und Gerichte handeln manche Strafurteile heimlich untereinander aus. Ein Strafrichter des Bundesgerichtshofs warnt jetzt: Wenn Anwälte und Richter dabei die neuen Vorgaben der Strafprozessordnung umgehen, machen sie sich selbst der Rechtsbeugung und der Beihilfe dazu schuldig.

Die neuen Beschränkungen für Absprachen in Strafprozessen werden offenbar systematisch umgangen. Thomas Fischer, Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), warnte auf dem Frühjahrssymposion des Deutschen Anwaltvereins "nachdrücklich vor solcherlei Praktiken". Der Bundesgerichtshof könne es keinesfalls hinnehmen, wenn die Vorschriften informell unterlaufen würden, sagte Fischer auf der Veranstaltung in Karlsruhe. Allen Beteiligten - Richtern am Landgericht wie Strafverteidigern - drohe in solchen Fällen selbst ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung.

Mannesmann, Hartz, Zumwinkel

Sogenannte "Deals", bei denen Staatsanwälte und Verteidiger mit dem Gericht ein Urteil aushandeln, sind insbesondere in Wirtschaftsdelikten üblich, um die Verfahren einvernehmlich abzukürzen. Ein besonders typischer Handel lautet: Geständnis gegen Bewährungsstrafe. Diese Absprachen waren lange umstritten, etwa im "Mannesmann-Prozess" und im Strafverfahren gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz. Auch im Steuerstrafprozess gegen den Ex-Postchef Klaus Zumwinkel soll es solche Verabredungen gegeben haben. Vor einem Jahr wurden sie durch eine Gesetzesänderung aber ausdrücklich erlaubt; bis dahin gab es nur ein Grundsatzurteil des Großen Senats am Bundesgerichtshof dazu. Eine Voraussetzung ist jedoch seither, dass die im Hinterzimmer getroffenen Verabredungen anschließend in der Hauptverhandlung öffentlich bekanntgegeben werden. Außerdem dürfen sich die drei Seiten nicht mehr darauf einigen, dass das anschließend verkündete Urteil durch einen Verzicht auf Rechtsmittel sofort rechtskräftig wird.

„Definitiv illegal“
Fischer berichtete von seinem Eindruck, dass es nunmehr Absprachen mit korrekter Protokollierung gebe und andere ohne eine solche. Dies sei "definitiv illegal"; solche gegenseitigen "Schweigeversprechen" seien eine ernste Gefahr für die Kultur des Rechtsstaats und die Rechtstreue der Bevölkerung. Für den BGH ist es allerdings schwierig, solche Verstöße nachzuweisen, wie Fischer einräumte. Er erinnerte die Richter an den unteren Gerichten deshalb an ihre im Richtergesetz verankerte Pflicht, ihr Amt "getreu dem Gesetz auszuüben". Aber auch die Rechtsanwälte nahm der Bundesrichter in die Pflicht. Schließlich würde sich ein Strafverteidiger auch kaum rühmen wollen, sagte er, seine Fälle dadurch etwas freundlicher zu gestalten, "dass Polizeibeamten, Staatsanwälten oder Richtern auf Parkplätzen oder Gerichtstoiletten Briefumschläge mit Bakschisch ausgehändigt werden".
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