Schadenersatz für Frauen :
TÜV muss für fehlerhafte Brustimplantate zahlen

Lesezeit:
Ein defektes Silikonkissen der französische Billig-Brustimplantate-Firma Poly Implant Prothese (PIP)

Zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Berufungsgericht in Frankreich ein neues Urteil gefällt: Der TÜV Rheinland trage eine Mitverantwortung, weil er die Prothesen für unbedenklich erklärt hatte.

Tausende Frauen können nach jahrelangem Streit um Schadenersatz für mangelhafte Brustimplantate nun auf Entschädigungen hoffen. Das Berufungsgericht in Paris verdonnerte den TÜV Rheinland, der die Implantate der Firma Poly Implant (PIP) zertifiziert hatte, zu Schadenersatzzahlungen. Der TÜV habe fahrlässig gehandelt, begründete das Gericht am Donnerstag sein Urteil. Die Höhe und der Zeitpunkt der Entschädigungen müssen nach Angaben des Opferverbandes PIPA noch festgelegt werden. Es sei Schadensersatz von mehreren zehntausend Euro je Opfer beantragt worden, teilte PIPA mit. Eine Entscheidung werde im September erwartet.

„Wir freuen uns über dieses Ergebnis, das den Zweifeln an der Verantwortung des TÜV endgültig ein Ende setzt", sagte Opfer-Rechtsanwalt Olivier Aumaitrer. „Nach zehn Jahren des Wartens und heftigen Kampfes muss der deutsche Zertifizierer die Opfer vollständig entschädigen.“ Das Urteil könnte Auswirkungen auf Zehntausende weitere Opfer von Großbritannien bis Lateinamerika haben. Der TÜV Rheinland wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies auf einen späteren Zeitpunkt, wenn das Urteil übersetzt zur Auswertung vorliege. 2700 Frauen hatten den Fall vor Gericht gebracht.

Von 2001 bis 2010 hatten mehr als 300.000 Frauen die mangelhaften Implantate erhalten, die mit industriellem Silikon befüllt waren. So hatte der französische Hersteller PIP Ermittlern zufolge allein in einem Jahr 1,2 Millionen Euro eingespart. Die Implantate wiesen überdurchschnittlich häufig Risse auf, Hinweise auf ein höheres Vorkommen von Brustkrebs fanden sich nicht. Etwa 15.000 Frauen hatten allein in Frankreich die Operationen wieder rückgängig machen lassen.

Im Jahr 2013 hatte ein Gericht im südfranzösischen Toulon den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen verdonnert. Jede Geschädigte sollte 3000 Euro erhalten. Der TÜV hatte damals Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren mussten sich der Chef von  PIP, Jean-Claude Mas, und vier ranghohe Manager vor Gericht für den Skandal verantworten. Mas wurde wegen Betruges zu vier Jahren Haft verurteilt. In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vor vier Jahren hatte eine Klägerin aus  Rheinland-Pfalz ihren Schadenersatzprozess gegen den TÜV Rheinland verloren. Damals hatte der BGH keine Pflichtverletzungen festgestellt

Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Leiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
über Dr. Maier + Partner GmbH Executive Search
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
CFO
über ifp | Executive Search. Management Diagnostik
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Verlagsangebot
Sprachkurse
Lernen Sie Englisch
Immobilienbewertung
Verkaufen Sie zum Höchstpreis
o2
Aktuelle Top-Empfehlungen
Stellenmarkt
Jobs für Fach- und Führungskräfte finden
ETF-Fondssparvergleich
ETF-/Fondssparplan-Vergleich
Automarkt
Lassen Sie Ihren Autotraum wahr werden
  翻译: