Hotelportal : HRS darf von Hotels keine Billiggarantie verlangen
Von Timo Kotowski
Lesezeit: 3 Min.
Immer die günstigsten Preise für eine Hotelübernachtung – das darf das Hotelportal HRS nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht von Herbergsbetrieben verlangen. HRS ist somit mit seiner Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes aus dem Dezember 2013 gescheitert. Die sogenannten Best-Preis-Klauseln bewirkten „eine Einschränkung des Wettbewerbs unter anderem zwischen den verschiedenen Hotelportalanbietern“, begründete der Erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts am Freitag seine Entscheidung. Hoteliers würden gehindert, unterschiedliche Konditionen für verschiedene Portale und eigene Internetseiten festzulegen. Die Klauseln seien kartellrechtswidrig.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.