Bald doch Geld für Erben? : Streit ums Design des Porsche 911

Der BGH gibt Nachfahren des ehemaligen Chef-Konstrukteurs Erwin Komenda eine neue Chance auf Geld. Dieser war mit der Entwicklung der Modelle 356 und 911 befasst. Der Umfang seiner Beteiligung an der Gestaltung ist jedoch streitig.
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen dem Autobauer Porsche und den Erben des ehemaligen Chef-Konstrukteurs Erwin Komenda über das Design des Erfolgsmodells 911 aufgehoben. Die Tochter von Komenda versucht seit Längerem, Ansprüche auf finanzielle Beteiligung geltend zu machen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte das Ansinnen zuletzt zurückgewiesen. So hat die Tochter nun doch eine geringe Chance, nachträglich an Geld zu kommen.
Komenda war mit der Entwicklung des ab 1950 produzierten Fahrzeugmodells Porsche 356 und dessen seit 1963 gebauten Nachfolgemodells Porsche 911 befasst. Der Umfang seiner Beteiligung an der Gestaltung dieser Modelle ist streitig. Komenda gilt zwar als Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie für das Vorgängermodell Porsche 356. Doch diese habe für die Baureihe aus den 2010er-Jahren des Nachfolgemodells 911 allenfalls als Anregung gedient, so das Oberlandesgericht. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Komendas Tochter Ingrid Steineck scheiterte damals in dem Verfahren.
Die Vorinstanz hatte sich laut BGH nicht mit einer angebotenen Zeugenaussage zur Urheberschaft Komendas am Ursprungsmodell des Porsche 911 befasst. Diese Aussage des Mannes der Klägerin sei zwar erst nach Ablauf einer Frist eingereicht worden. Das OLG hätte sich aber damit auseinandersetzen müssen, ob sie dennoch zulässig sei, urteilte der Zivilsenat des BGH nun. Dem Autobauer zufolge stammt der Entwurf des 911er von Ferdinand Alexander Porsche. Das Unternehmen erklärte nun: „Die Porsche AG geht unverändert davon aus, dass das Urteil des OLG Stuttgart zugunsten von Porsche im Ergebnis bestehen bleiben wird.“ Familie Steineck freute sich in einer Reaktion, „dass die Urheberschaft des 911 am OLG neuerlich gerichtlich geprüft wird“. Aus ihrer Sicht wurde das Urmodell über alle Modelle von 1948 bis 1980 kontinuierlich weiterentwickelt und ist nicht verblasst.