Prozess gegen Cum-ex-Whistleblower :
Signale aus Zürich

Marcus Jung
Ein Kommentar von Marcus Jung
Lesezeit: 2 Min.
Der Hinweisgeber Eckart Seith musste sich wiederholt in Zürich vor Gericht verantworten.
Hinweisgeber müssen in der Schweiz besser durch Gesetze und Gerichte geschützt werden – das Ende des Strafverfahrens gegen Eckart Seith ist daher ein wichtiges Signal für die Zukunft.
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Es ist eine Nachricht, die Hinweisgebern („Whistleblowern“) Mut macht, sich weiter für die Aufdeckung von Straftaten und Missständen einzusetzen. Schon zum zweiten Mal hat ein Schweizer Gericht die Anklage gegen Eckart Seith wegen Wirtschaftsspionage und Verletzung des Bankengesetzes fallen gelassen.

In Deutschland gilt der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt als Aufklärer im Cum-ex-Skandal. Für manche Eidgenossen hingegen ist Seith bis heute ein Nestbeschmutzer, der mit der Weitergabe von Interna ein Nationalheiligtum angegriffen hat: das Schweizer Bankgeheimnis. Letztlich erweist sich die Schweiz aber als Rechtsstaat, in dem auch Verstöße von Strafverfolgern nicht ungeahndet bleiben.

Missachtung von Grundsätzen

Denn zum wiederholten Male wird das damalige Vorgehen der Staatsanwaltschaft von Richtern scharf kritisiert. Die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze gegen Seith und zwei Mitangeklagte trug während der Ermittlungen eine so deutliche Handschrift, dass das Obergericht keine andere Möglichkeit sah, als das Strafverfahren einzustellen.

Für die Zürcher Staatsanwaltschaft, die für die Wiederaufnahme des Prozesses bis vor das höchste Bundesgericht gezogen war, ist es eine herbe Niederlage. Das „Spiel auf Zeit“ hat sich für die Ankläger mehr als zehn Jahre nach den ersten Ermittlungen nicht ausgezahlt. Das Gericht stellte klar, dass neue Beweise gegen Seith nach so langer Zeit nicht mehr erhoben werden könnten.

Noch am Montag hatten Seiths Verteidiger die grobe Missachtung der Rechte von Tippgebern durch Schweizer Gerichte beklagt. Sogar von einer „desaströsen Niederlage“ der Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war die Rede. Ob diese Drohung bei den Richtern angekommen ist, bleibt unklar.

Fakt ist: Hinweisgeber müssen in der Schweiz besser durch Gesetze und Gerichte geschützt werden. Das Ende des Strafverfahrens gegen Seith ist daher ein wichtiges Signal für die Zukunft.

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