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Varta-Aktionäre legen Verfassungsbeschwerde gegen Enteignung ein

Von Benjamin Wagener, Ravensburg
Lesezeit: 6 Min.
Die Kleinaktionäre des Batteriekonzerns legen Verfassungsbeschwerde gegen ihre Enteignung ein.
Aktionäre, die im Zuge der Rettung des angeschlagenen Batterieherstellers ihre Anteile verlieren sollen, wehren sich gegen ihre Ausbootung. Sie berufen sich auf die Eigentumsgarantie im Grundgesetz.
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Zahlreiche Varta-Aktionäre haben unter der Führung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt, dass sie bei der Stabilisierung des angeschlagenen baden-württembergischen Batterieherstellers enteignet werden. Die Beschwerdeführer halten den entschädigungslosen Ausschluss des Bezugsrechts von Varta-Anteilen für einen Verstoß gegen die im Artikel 14 des Grundgesetzes festgeschriebene Eigentumsgarantie, wie die SdK am Freitag mitteilte.

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