Datenschutz : Weckruf des BGH zur IT-Sicherheit
Gastbeitrag
Von Hauke Hansen, Lars KrollLesezeit: 4 Min.
In einer viel beachteten Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst die Schadenersatzhürden für Kunden von Facebook & Co. gesenkt, die ihre vertraulichen Accountdaten wie Telefonnummern frei im Internet wiederfanden. Unabhängig davon, ob dadurch ein konkreter Schaden eingetreten sei, löse allein der zeitweilige Kontrollverlust über die Daten eine Art Schmerzensgeldanspruch aus, befanden die BGH-Richter (Az: VI ZR 10/24).
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