FAZ+Datenschutz :
Weckruf des BGH zur IT-Sicherheit

Gastbeitrag
Von Hauke Hansen, Lars Kroll
Lesezeit: 4 Min.
Auf Facebook gingen etliche Daten verloren. Das hat jetzt Konsequenzen.
Das Urteil wegen des Datenlecks bei Facebook hat weitreichende Folgen. Cybersecurity muss in Unternehmen zur Chefsache werden.
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In einer viel beachteten Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst die Schadenersatzhürden für Kunden von Facebook & Co. gesenkt, die ihre vertraulichen Accountdaten wie Telefonnummern frei im Internet wiederfanden. Unabhängig davon, ob dadurch ein konkreter Schaden eingetreten sei, löse allein der zeitweilige Kontrollverlust über die Daten eine Art Schmerzensgeldanspruch aus, befanden die BGH-Richter (Az: VI ZR 10/24).

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