Bundesgericht bestätigt :
Unternehmen müssen Rundfunkbeitrag entrichten

Von
Hendrik Wieduwilt
,
Berlin
Lesezeit:
Netto und Sixt hatten sich gegen Beitragsbescheide von Rundfunkanstalten gewehrt.

Keine Ausnahmen für Firmen: Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat am Mittwoch in Leipzig Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto abgewiesen.

Der Lebensmittelhändler Netto und die Mietwagenfirma Sixt sind mit ihren Klagen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gebühr verfassungsgemäß ist. Nun steht den Unternehmen nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht offen. Sixt kündigte diesen Schritt am Abend auch an.

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