Wohnungsnot in Deutschland : Mietwucher
In Zeiten von Wohnungsnot finden sich Exemplare im „Luxuspreissegment“, die man dort nie vermutet hätte: Dreizimmerwohnungen, 78 Quadratmeter, mit Standardausstattung sind zwar immer noch billiger als Penthouse-Wohnungen im Frankfurter Westend, aber mitunter doch deutlich teurer als erlaubt: knapp 1700 Euro kalt im Monat – fast doppelt so viel wie die ortsübliche Vergleichsmiete. Dieses Prachtexemplar der deutschen Durchschnittswohnung hat jüngst die Frankfurter Wohnungsbehörde ermittelt – und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mietwucher eingeleitet. Die Norm erlebt gerade eine Renaissance: Nicht etwa, dass sie zuhauf angewendet wird – Frankfurt steht im Kampf gegen den Mietwucher ziemlich allein da. Sondern weil eine Debatte um ihre Verschärfung entbrannt ist. Völlig unbrauchbar sei die Norm durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geworden. Auf mühsamen Wegen müssen Behörden den Nachweis erbringen, dass die Lage des Mieters ausgenutzt wurde. Einige Länder wollen die Norm entrümpeln, doch die Reform schießt über das Ziel hinaus. Ordnungswidrigkeiten sind ein scharfes Schwert, die Bußgelder mit bis zu 50.000 Euro schmerzhaft. Dafür sollte nicht nur eine pauschale Einschätzung über eine überhöhte Miete bei knappem Angebot ausreichen, das erledigt die Mietpreisbremse. Die Kommunen sollten die Norm endlich nutzen. Wer den angespannten Mietmarkt für Mondpreise ausnutzt, gegen den sollten Behörden einschreiten. Aber Mühe müssen sie sich schon geben.
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