FAZ+Einspruch Exklusiv :
Hamburg braucht die „Internationale Kriminologie“

Von Fritz Sack
Lesezeit: 5 Min.
Rheinland-Pfalz, Mainz: Ein Beamter zeigt seine in den Gürtel gesteckten Handschellen.
Die Universität Hamburg plant die Einstellung des Studiengangs „Internationale Kriminologie“ innerhalb der nächsten Jahre. Die institutionellen Vorbereitungen sind in vollem Gange, wie auch Initiativen gegen diesen Plan. In F.A.Z. Einspruch bezieht der erste Lehrstuhlinhaber des Studiengangs Stellung.
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Es ist hier nicht der Ort, die nunmehr über drei Jahrzehnte erfolgreiche Geschichte des Studiengangs „Internationale Kriminologie“ an der Universität Hamburg detailliert zu rekonstruieren. Zu erinnern mag nur hilfreich sein, dass seine Geburt sich Initiativen aus dem sozialwissenschaftlichen Kreis der damals noch existierenden zweiten Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Hamburg verdankt. Als treibende Kraft bleibt bis heute die unvergessene Soziologin Lieselotte Pongratz in Erinnerung. Diese zweite Rechtswissenschaftliche Fakultät wiederum bildete den institutionellen Rahmen für ein zehn- bis fünfzehnjähriges „Experiment“ der sogenannten „einstufigen Juristenausbildung“, welches das zweistufige Prüfungssystem der Juristenausbildung abschaffte und die Integration diverser sozialwissenschaftlicher Inhalte in der Ausbildung vorsah. Die Experimentierphase einer einstufigen Juristenausbildung war spätestens 1985 abgelaufen, die Existenz der zweiten Rechtswissenschaftlichen Fakultät damit gegenstandslos geworden. Über mehr als ein Jahrzehnt hinweg entließ diese „andere“ Fakultät juristische Absolventen eines neuen Typs in die verschiedenen Sparten der rechtspraktischen Berufswelt. Bekanntester Absolvent ist Bundeskanzler Olaf Scholz.

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