FAZ+Einspruch Exklusiv :
Scheitert der Vorschlag der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz am Europarecht?

Gastbeitrag
Von
Marc Ruttloff
,
Eric Wagner
Lesezeit:
Sollte der deutsche Gesetzgeber den Anwendungsbereich des LkSG an den Anwendungsbereich der CSDDD angleichen, hätte das zur Folge, dass für zahlreiche Unternehmen keine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten mehr gelten.

In der EU ist kürzlich eine neue Richtlinie zur Achtung von Menschenrechten und dem Umweltschutz in Lieferketten in Kraft getreten. In Deutschland gibt es bereits ein ähnliches Gesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das soll nun angepasst werden.

Die Idee, dass Unternehmen nicht auf Kosten von Menschenrechten wirtschaften dürfen, beschäftigt Politik und Gesellschaft schon lange. Ein Ansatz zur Lösung dieses Problems ist es, Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferkette gesetzlich an die Standards des internationalen Menschenrechtsschutzes zu binden.

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