FAZ+Einspruch Exklusiv :
Wir müssen die Corona-Pandemie auch im Strafvollzug aufarbeiten

Gastbeitrag
Von Lorenz Bode
Lesezeit: 4 Min.
Durch die Corona-Maßnahmen wurden die Grundrechtspositionen von Gefangenen besonders eingeschränkt.
In der Diskussion um die Aufarbeitung der Corona-Pandemie gerät die Situation von Menschen im Strafvollzug schnell aus dem Blick. Es muss hier einen klareren Rechtsrahmen geben, um die Grundrechte von Gefangenen auch in Krisenzeiten zu wahren.
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Die Corona-Pandemie hat den Strafvollzug hart getroffen. Angehörige, Vollzugspersonal, vor allem aber die Gefangenen mussten mit erheblichen Belastungen umgehen – besonders in der Hochphase der Pandemie. So bestanden nicht nur die aus der Außenwelt bekannten Hygienemaßnahmen, insbesondere eine strenge Maskenpflicht, auch im Vollzug. Auch herrschten zusätzliche Beschränkungen im Arbeits- und Freizeitbereich sowie bei den Besuchskontakten.

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