Neue Restitutionspraxis :
Schiedsgerichte sollen über Rückgabe von NS-Raubkunst entscheiden

Lesezeit: 1 Min.
Franz Marcs „Füchse“: Im Streit zwischen Düsseldorf und den Erben des Kunstsammlers Kurt Grawi empfahl die Beratende Kommission 2021 die Rückgabe.
Bisher hat die Beratende Kommission Streitfälle um die Restitution von Raubkunst aus jüdischem Besitz behandelt. In Zukunft sollen Schiedsgerichte rechtsgültige Entscheidungen treffen. Das haben Bund und Länder vereinbart.
Merken

Kulturstaatsministerin Claudia Roth und die Kulturminister der Länder haben sich auf ein neues Verfahren zur Behandlung von Restitutionsansprüchen auf Raubkunst aus jüdischem Besitz geeinigt. In Zukunft wird anstelle der Beratenden Kommission, die nur Empfehlungen ausspricht, eine Schiedsgerichtsbarkeit mit Sitz in Berlin ein­ge­rich­tet, deren Entscheidungen rechts­gültig sind.

Im Unterschied zur Beratenden Kommission können die Schiedsgerichte einseitig angerufen werden. Die Schiedsrichter werden in einem gemeinsamen Verfahren zu gleichen Teilen vom Zentralrat der Juden und der ­Jewish Claims Conference und von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ausgewählt.

Als Grundlage ihrer Schiedssprüche dient ein Bewertungsrahmen, der sich an den Rückerstattungsregeln der Alliierten, der deutschen Rechtsprechung, der Handreichung des Bundes zum Umgang mit NS-Raubgut und der Spruch­pra­xis der Beratenden Kommission ori­en­tiert.

Den rechtlichen Rahmen der neuen Regelung bildet ein Verwaltungsabkommen, das später durch einen Staatsvertrag zwischen Bund, Ländern und Kommunen ersetzt werden soll. Die Schiedsgerichte sollen im Lauf des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin setzt die Beratende Kommission, bei der noch mehrere Streitfälle anhängig sind, ihre Tätigkeit fort.

  翻译: