Justiz : Von Hagens weist Vorwurf des Titelmißbrauchs zurück
Der umstrittene Leichenpräparator Gunther von Hagens hat den Vorwurf zurückgewiesen, mit einem in China erworbenen Professorentitel Mißbrauch getrieben zu haben. Er soll damit geworben haben, ohne die Herkunft kenntlich zu machen.
„Wer mich kennt, weiß, daß mir nichts an Titeln liegt“, sagte der Erfinder der Ausstellung „Körperwelten“ am Dienstag vor dem Heidelberger Amtsgericht. „Ich habe den Titel nicht erhalten, um berühmt zu werden, sondern weil ich berühmt war.“ Er wies Vorwürfe zurück, ein Hochstapler zu sein.
Von Hagens wird vorgeworfen, mit dem in China erworbenen Titel unter anderem für seine umstrittene Ausstellung geworben zu haben. Das Amtsgericht Heidelberg hatte gegen ihn zwei Strafbefehle von insgesamt 312.000 Euro erlassen. Dagegen legte der Plastinator Widerspruch ein. Er kündigte an, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte zu ziehen. Die deutsche Justiz sei voreingenommen gegen seine Person.
Bei seinem Widerspruch beruft sich von Hagens auf einen angeblichen Fehler des Wissenschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium hatte ihm die Auflage erteilt, den akademischen Grad mit dem Länderzusatz „RC“ zu führen. Die Abkürzung stehe aber für Taiwan und nicht für China. Hätte er diesen Zusatz geführt, wäre das ein Affront gegen die chinesischen Stellen gewesen, die ihm den Titel verliehen hatten. Der Länderzusatz für die Volksrepublik China ist „VRC“.
Die Universität Heidelberg, an der von Hagens als Assistent am Anatomischen Institut tätig war, hatte Strafanzeige gegen ihn gestellt. Begründung: Von Hagens sei niemals der Professorentitel von der Universität verliehen worden. Er führe den Titel aber wie ein Logo in Katalogen sowie auf Plakaten.