EU-Rückkehrrichtlinie : Mehr Sanktionen, schneller abschieben
Als das große Paket zur Reform des EU-Asylrechts im Frühjahr beschlossen wurde, fehlte ein Element: die Rückführungsrichtlinie. Dieser Gesetzestext von 2008 legt fest, unter welchen Umständen eine Person, die in der EU kein Aufenthaltsrecht besitzt, abgeschoben werden darf. Die Mitgliedstaaten hatten sich zwar schon 2019 auf eine verschärfte Version verständigt, doch die hing bis zum Schluss im Europäischen Parlament fest, das sich auf keine gemeinsame Position verständigen konnte. Besonders unglücklich waren die Staaten darüber allerdings nicht – denn tatsächlich will eine Mehrheit inzwischen weiter gehen als vor fünf Jahren.
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