An jüdische Erben :
Frankreich gibt NS-Raubkunst zurück

Von Michaela Wiegel, Paris
Lesezeit: 2 Min.
Die französische Kulturministerin Roselyne Bachelot betrachtet das Gemälde „Rosen unter Bäumen“ von Gustav Klimt im März 2021 im Musée d’Orsay.
Der französische Staat will 15 von den Nationalsozialisten geraubte Kunstwerke an die rechtmäßigen jüdischen Erben zurückgeben. Darunter sind Gemälde von Gustav Klimt und Marc Chagall.
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Frankreich geht im Streit um die Rückgabe nationalsozialistischer Raubkunst voran. Am Dienstagabend hat die Nationalversammlung einstimmig entschieden, 15 geraubte Kunstwerke aus staatlichen Sammlungen an die rechtmäßigen jüdischen Erben zurückzugeben. Sie sei „sehr bewegt“, äußerte sich Kulturministerin Roselyne Bachelot, denn es sei das erste Mal, dass das Prinzip der Unveräußerlichkeit öffentlicher Kunstsammlungen außer Kraft gesetzt werde, um unrechtmäßig erworbene Kunstwerke zurückzugeben.

Das Musée d’Orsay wird das Gemälde „Rosen unter Bäumen“ von Gustav Klimt zurückgeben, das der französische Staat 1980 erworben hatte. Umfassende Recherchen in den vergangenen Jahren ergaben, dass das Gemälde der Österreicherin Eleonore Stiasny gehört hatte. Sie musste demnach das Bild nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 verkaufen, bevor sie von den Nationalsozialisten deportiert und ermordet wurde.

Auch das Centre Pompidou ist von der Entscheidung betroffen. So wird das Gemälde von Marc Chagall „Der Vater“ an die Familie des polnischen Musikers David Cender zurückgegeben. Center hatte den Holocaust überlebt und war 1958 nach Frankreich eingewandert. Chagalls Gemälde war 1988 in die nationalen französischen Sammlungen aufgenommen worden.

„Es ist das erste Mal seit der Nachkriegszeit, dass die Regierung einen Gesetzestext verabschiedet hat, der die Rückgabe von Kunstwerken aus öffentlichen Sammlungen ermöglicht“, die „während des Zweiten Weltkrieges weltweit geplündert oder unter düsteren Umständen während der Besatzung im Rahmen der antisemitischen Verfolgung erworben wurden“, sagte Bachelot. Das Gesetz muss noch vom Senat angenommen werden, eine entsprechende Abstimmung ist für den 15. Februar angesetzt.

Zwischen 1939 und 1945 wurden nach Angaben des Kulturministeriums in Frankreich etwa 100.000 Kunstwerke beschlagnahmt. Nach der Befreiung wurden 60.000 der Werke in Deutschland gefunden und nach Frankreich zurückgebracht. 45.000 dieser Bilder wurden zwischen 1945 und 1950 an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Anfang der Fünfziger Jahre verkaufte Frankreich etwa 13.000 der von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerke.

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