FAZ+Vorerst keine Auslieferung :
High Court in London fordert von USA Garantien für Assange

Von Johannes Leithäuser, London, Sofia Dreisbach, Washington
Lesezeit: 5 Min.
Julian Assange 2017
Der High Court in London entscheidet nicht abschließend über den Berufungsantrag von Julian Assange. Der Wikileaks-Gründer hat schon eine jahrelange Odyssee hinter sich.
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Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf gegen einen Beschluss Großbritanniens zu seiner Auslieferung an die Vereinigten Staaten in Berufung gehen. Das entschied der britische High Court am Dienstag und forderte neue Garantien von Washington. Zwei Richter in London setzten den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen, um „auf zufriedenstellende Weise" zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und ihm nicht die Todesstrafe drohe.

Dem in London inhaftierten Assange droht in den USA eine Verurteilung unter anderem wegen Verrats, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des amerikanischen Militärs veröffentlichte. Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.

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