Wikileaks-Gründer :
Assanges Freiheit

Alexander Haneke
Ein Kommentar von Alexander Haneke
Lesezeit: 1 Min.
Ein von Julian Assange auf X veröffentlichtes Bild bei seiner Ankunft in Bangkok
Eine Lösung im Fall Assange war überfällig. Die faktische Strafe für den Wikileaks-Gründer hatte die Grenzen der Verhältnismäßigkeit längst erreicht.
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Julian Assanges Schicksal als Martyrium zu bezeichnen wird der Sache nur bedingt gerecht. Ohne Frage trugen einige Veröffentlichungen seiner Plattform Wikileaks dazu bei, Verbrechen der US-Armee im Irak und in Afghanistan aufzudecken.

Doch Assanges kompromissloses Streben nach absoluter Transparenz wurde der Komplexität dieser Fragen nie gerecht. Indem er Dokumente ungefiltert öffentlich machte, brachte er Informanten und Soldaten in Gefahr.

Ausweg aus der Zwickmühle

Später griff er in den Präsidentenwahlkampf ein, als er Hillary Clintons private E-Mails publizierte. Ein öffentliches Interesse schien da kaum noch eine Rolle zu spielen, mehr ging es um Geltung und Rache.

Dennoch war es überfällig, eine Lösung für Assanges juristische Zwickmühle zu finden. So legitim es ist, Geheimnisverrat nach den Regeln des Rechtsstaats zu ahnden – Assanges faktische Strafe hatte die Grenzen der Verhältnismäßigkeit längst erreicht, nachdem er erst jahrelang freiwillig in einem Botschaftsgebäude einsaß und später unfreiwillig in einer britischen Gefängniszelle.

Dieses Schicksal hatte viel mit seinem eigenen Starrsinn und der Weigerung zu tun, sich einem rechtsstaatlichen Verfahren zu stellen. Doch ein stumpfes Beharren auf einem weiteren Strafanspruch wäre der Sache nicht gerecht geworden. Dass Assange nun für ein Schuldbekenntnis seine Freiheit zurückerhält, schafft Gerechtigkeit genug.

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