FAZ+Serie „Einig Vaterland?“ (15) :
Gemischte Verfassungsgefühle

Von
Ute Frevert
Lesezeit:
Hüter des Grundgesetzes: Die Mitglieder eines Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe im Jahr 1977. Das Bild erschien 1992 in der Tiefdruckbeilage „Bilder und Zeiten“

1949 nahmen die Westdeutschen an den Vorarbeiten für das Grundgesetz nur wenig Anteil. Im Osten war es umgekehrt – die Machthaber wollten es so. Nach der Wiedervereinigung ein neues Bild: Die Arbeit der Verfassungskommission fand im Osten kaum Resonanz, im Westen umso mehr. Was hat das zu bedeuten?

In wenigen Tagen ist es so weit – die Bundesrepublik Deutschland feiert die Verabschiedung des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Dem Staatsakt in Berlin, erstmals unter freiem Himmel mit 1200 geladenen Gästen, folgt ein dreitägiges Demokratiefest im Spreebogen. Es findet gleichzeitig auch in Bonn statt, wo am 23. Mai 1949 das Grundgesetz unterzeichnet und verkündet worden ist. An vielen anderen Orten der Repu­blik, im Westen deutlich häufiger als im Osten, wird ebenfalls an diesen denkwürdigen Tag erinnert. Ihn zu einem Nationalfeiertag zu machen ist bislang jedoch nicht gelungen.

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