Abstimmung über Grundgesetz? : Ramelows Vorschlag findet keinen Beifall

Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow fordert eine Volksabstimmung darüber. Rechtlich wirft das Fragen auf. Und nicht nur in der CDU regt sich Widerspruch.
Der Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke), eine bundesweite Volksabstimmung über das Grundgesetz durchzuführen, wirft Fragen auf. Wie ist das verfassungsrechtlich einzuordnen? Und was halten andere Politiker davon?
Ramelow hatte im F.A.Z.-Interview gefordert, „das Grundgesetz in eine deutsche Verfassung zu verwandeln, so wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes ja vorsieht“. Er möchte „im Grundsatz“ das Grundgesetz per Volksabstimmung „bestätigen“ lassen und strebt ausdrücklich „keine neue, ganz andere Verfassung an“.
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