EuGH entscheidet : Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürfen die Kommunikationsdaten nicht gespeichert werden. Aber es gibt Ausnahmen.
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte in einer ersten Reaktion an, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung "zügig und endgültig" aus dem Gesetz zu streichen. (Az. C-793/19 und C-794/19)