Nach Gutachten : Herrmann: Kontrollen an bayerischer Grenze verfassungsgemäß

Mit seiner eigenen Grenzpolizei überschreite der Freistaat Bayern seine Kompetenzen, urteilt ein Rechtsgutachten. Die Polizeigewerkschaft sieht Klärungsbedarf – und der bayerische Innenminister widerspricht.
Anders als in einem Rechtsgutachten behauptet ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte er am Montag in München. Herrmann widersprach damit ausdrücklich einem Rechtsgutachten, welches die Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben hatten.