Urteil des Bundesgerichthofes :
Die „Wittenberger Judensau“ darf bleiben

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Karlsruhe
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Die als «Judensau» bezeichnete mittelalterliche Schmähskulptur an der Außenwand der Wittenberger Stadtkirche Sankt Marien

An der Wittenberger Stadtkirche hängt seit dem 13. Jahrhundert ein antisemitisches Relief. Es darf hängen bleiben, wie nun der Bundesgerichtshof entschieden hat.

An ihrem inhaltlichen Urteil über die „Wittenberger Judensau“ ließen die Richter keinen Zweifel. Von Anfang an habe das Relief immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden gedient, so der Bundesgerichtshof. Es sei kaum eine bildliche Darstellung denkbar, die unserer Rechtsordnung in höherem Maße widerspreche.

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