Nach Ampel-Aus : Deutsch-britischer Vertrag liegt auf Eis

Mit dem Vertrag sollten die Beziehungen zu London auf eine neue Ebene gestellt werden. Doch nun wird er nach F.A.Z.-Informationen vorerst nicht abgeschlossen. Schuld ist der Koalitionsbruch in Deutschland.
Der angestrebte und mit großen Erwartungen verbundene deutsch-britische Vertrag zur Zusammenarbeit wird zumindest vorerst nicht abgeschlossen. Die Verhandlungen liegen nach dem Bruch der Ampelkoalition nach Informationen der F.A.Z. faktisch auf Eis. Eine Ratifizierung des Vertrages in der laufenden Legislaturperiode erscheine mit Blick auf die vorgezogenen Neuwahlen des Bundestags wenig aussichtsreich, heißt es dazu aus dem Auswärtigen Amt. Wie es nach den Wahlen weitergeht, ist offen.
Das Abkommen sollte die besondere Bedeutung der Beziehungen zwischen Berlin und London festigen, gerade nach dem Brexit und den damit verbundenen Irritationen. Beim Antrittsbesuch des britischen Premierministers Keir Starmer Ende August bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten beide verkündet, einen solchen Vertrag abschließen zu wollen. Man wolle „unsere Beziehungen auf eine ganz neue Grundlage stellen“, sagte Scholz.
Starmer: Eine Chance, die sich nur einmal in einer Generation bietet
Starmer sprach von einer Chance, die sich nur einmal in einer Generation biete. Berliner Diplomaten verwiesen auf die besondere Beziehung mit Frankreich, die sich im Aachener Vertrag zeige, und das Lancaster-House-Abkommen zwischen Paris und London. Der neue Vertrag zwischen Berlin und London sollte zwar nicht die Tiefe und Breite des Aachener Vertrages erreichen – wohl aber weiter gehen als Lancaster.
Für den Vertrag war Berlin ein Teil zu einem umfassenden Sicherheitsbegriff wichtig, es sollte aber um noch viele weitere Dimensionen der Zusammenarbeit gehen. Nach einer Regierungskonsultation Anfang 2025 war die Unterzeichnung geplant. Das entfällt nun.
Die Verhandlungen zum Vertragstext seien unter Federführung der jeweiligen Außenministerien gut vorangeschritten, heißt es dazu aus dem Auswärtigen Amt gegenüber der F.A.Z. Viele Elemente seien miteinander abgestimmt worden. Verwiesen wurde allerdings auch auf den Diskontinuitätsgrundsatz, wonach am Ende der Wahlperiode alle nicht abschließend behandelten Vorlagen entfallen.
Über eine Wiederaufnahme entscheidet die nächste Bundesregierung zusammen mit London. Im Oktober wurde bereits eine Verteidigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien beschlossen.