Cambridge Analytica :
Meta beendet mit 725 Millionen-Zahlung Rechtsstreit

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Meta-Chef Mark Zuckerberg
Der Datenskandal um Cambridge Analytica verfolgt Facebook seit Jahren. Nun hat das Unternehmen den daraus entstandenen Rechtsstreit mit einer Zahlung über 725 Millionen Dollar beigelegt.
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Facebook-Eigner Meta hat zur Beilegung einer Sammelklage der Zahlung von 725 Millionen Dollar zugestimmt. Die Einigung, die am späten Donnerstag in einem Gerichtsantrag offengelegt wurde, legt einen langwierigen Rechtsstreit bei. Dieser war durch Enthüllungen im Jahr 2018 ausgelöst worden, als bekannt wurde, dass Facebook dem britischen Politikberatungsunternehmen Cambridge Analytica den Zugriff auf Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern erlaubt hatte.

Das Unternehmen hatte eine Umfrage veröffentlicht. Aufgrund der damals üblichen Einstellungen zur Wahrung der Privatsphäre bekam die Analysefirma damit auch Zugang zu Informationen von Facebook-Freunden der Umfrageteilnehmer. Als dies bekannt wurde, geriet Facebook unter Druck und gelobte Besserung in Sachen Datenschutz. Cambridge Analytica hatte im Wahlkampf um die Präsidentschaft im Jahr 2016 eine Zeit lang auch für den damals siegreichen Donald Trump gearbeitet. Die Rolle dieser Daten für den Erfolg wurde jedoch später heruntergespielt.

Meta räumte kein Fehlverhalten ein, erklärte aber, die Einigung sei „im besten Interesse unserer Gemeinschaft und unserer Aktionäre.“ Die Anwälte der Kläger nannten die vorgeschlagene Einigung die größte, die jemals in einer US-Datenschutz-Sammelklage erreicht wurde, und die höchste, die Meta jemals für die Beilegung einer Sammelklage bezahlt habe.

Risiko eines Prozesses vermieden

Wäre der Fall in einem Prozess geendet, hätte Meta im Falle einer Niederlage potentiell noch deutlich mehr zahlen müssen. Die Anwälte der Kläger hätten möglicherweise Zugriff auf interne Dokumente erhalten, um ihren Vorwurf belegen zu können, dass Facebook die Nutzerdaten nicht korrekt geschützt habe. Zudem hätten wohl sowohl Facebook-Gründer Mark Zuckerberg als auch die ehemalige Chefin des operativen Geschäfts bei Facebook, Sheryl Sandberg, aussagen müssen. Das wollte Meta sich wohl ersparen.

Der Konzern hatte argumentiert, dass sein Umgang mit Daten in den Nutzungsbedingungen ausreichend dargelegt sein und dass die Nutzer von sozialen Netzwerken automatisch ein Stück ihrer Privatsphäre aufgeben würden. Seit der Klage sei es Dritten aber nicht mehr möglich, über Freunde von Nutzern an deren Daten zu gelangen, verspricht Meta in Gerichtsdokumenten. Zudem überwache der Konzern stärker wie Dritte an die Daten von Facebook-Nutzern gelangen und diese verwenden.

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