Neuer Papierzwang : Digitalisierung unter Strafe verboten
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Das „Nachweisgesetz“ schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Vertragsdokumente in Schriftform zur Verfügung stellen müssen. Sein Wortlaut erinnert daran, dass es von 1995 stammt: „Der Nachweis in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“ Nun wird es auf Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geändert – aber nicht so, wie es das Motto der Ampelkoalition „Mehr Fortschritt wagen“ vermuten lässt: Das Digitalisierungsverbot wird ausgeweitet und mit einer neuen Bußgelddrohung verschärft. Arbeitgeber, die es wagen, ihren Mitarbeitern den Arbeitsvertrag in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, werden künftig mit bis zu 2000 Euro Strafe je Fall belegt.
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