Gegen Greenwashing : EU verbietet Werbung für „klimaneutrale Produkte“

Viele Unternehmen bewerben Produkte als „umweltfreundlich“ oder „klimapositiv“. Belegbar ist das selten. Das Europaparlament schiebt dem deshalb nun einen Riegel vor.
In der Produktwerbung sind Aussagen wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“, „natürlich“ oder „öko“ kaum noch wegzudenken. Manches Kennzeichen erweist sich bei genauer Prüfung jedoch als substanzlos. Im vergangenen Sommer untersagte das Landgericht Karlsruhe der Drogeriemarktkette DM nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe, seine Waren als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ zu bewerben, weil das Erwartungen wecke, die nicht der Realität entsprächen. Der Konzern ging zwar zunächst in Berufung, hat aber inzwischen nachgegeben.
Dieser Rechtsstreit wäre künftig überflüssig. Das Europäische Parlament hat die Nutzung der Begriffe „klimaneutral“ und „klimapositiv“ in der Werbung verboten, zumindest wenn die Aussage darauf beruht, dass für die bei Produktion und Transport entstehenden Treibhausgase ein CO2-Ausgleich geleistet wird.
„Investitionen von Unternehmen in Klimaschutzprojekte sind willkommen, und weiterhin dürfen sie natürlich auch kommuniziert werden“, sagte die Europaabgeordnete der Grünen Anna Cavazzini. „Nur darf eben nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos, die Ausrichtung einer Fußballweltmeisterschaft oder die Herstellung von Kosmetika klimaneutral macht.“
Nur noch Belegbares darf beworben werden
Auch für andere Aussagen gilt mit dem Beschluss des Europaparlaments, dass sie nur noch verwendet werden können, so sie sich belegen lassen. So kann eine Produktverpackung nicht mehr als „aus recycelten Rohstoffen hergestellt“ werden, wenn das nur für einen Teil der Verpackung gilt.
Wenn für die Werbung Label verwendet werden, müssen sie zertifiziert sein. „Damit geht der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt gegen sogenanntes Greenwashing“, sagte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi. Da das Europaparlament und der Ministerrat im Vorfeld einen Kompromiss zum Gesetzestext ausgehandelt haben, ist die Gesetzgebung mit dem Votum abgeschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Reparierbarkeit soll verbessert werden
Teil des Gesetzespakets ist auch, dass die Hersteller deutlich darauf hinweisen, dass für alle Produkte in der EU eine zwei Jahre lange Gewährleistung gilt. „60 Prozent der Verbraucher wissen von dieser Garantie nichts“, sagte die Chefunterhändlerin des Parlaments für das Paket, die Kroatin Biljana Borzan.
Zudem wird der Verkauf von Produkten erschwert, die nicht reparierbar sind, vorzeitig altern oder einen Defekt absichtsvoll programmiert oder eingebaut haben. Wenn Informationen darüber vorliegen, müssen die Händler Angaben dazu machen, ob und wie ein Produkt reparierbar ist. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass Produkte vorzeitig altern, dürfen Händler für diese nicht mehr werben.