Kritik von Finanzwende : Staatsanwaltschaft Hamburg ist bei Cum-ex ein „Totalausfall“

Die Bürgerbewegung Finanzwende moniert mangelndes Engagement einiger Strafverfolger bei der Aufklärung von Finanzkriminalität. Da ist Hamburg nicht alleine.
Ob sich Banker und Aktienhändler wegen illegaler Cum-ex- oder Cum-cum-Geschäfte vor Gericht verantworten müssen, ist in Deutschland von der Frage abhängig, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist. So sieht es die Bürgerbewegung Finanzwende, die gerade mit einem spektakulären Neuzugang aus der Staatsanwaltschaft Köln von sich Reden macht.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.