Generalstaatsanwaltschaft : Kein Verdacht gegen Scholz wegen Cum-Ex

Beschwerde abgewiesen: In der Cum-Ex-Affäre will die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg weiterhin keine Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie keine strafprozessualen Anfangsverdacht sieht.
In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem der „Tagesspiegel“ dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.