Neuregelung steht :
Mehr Möglichkeiten für Uber

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Taxen sollen auch weiterhin als Einzige spontan Fahrgäste aufnehmen dürfen.
Mit dem neuen Personenbeförderungsgesetz steht eine Modernisierung an, wenn auch nur eine sehr zögerliche. Unter anderem bekommen Kommunen mehr Mitspracherecht.
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Mit dem Taxi zum Festpreis vom Flughafen in die Stadt – anders als Mietwagendienste dürfen Taxiunternehmen so etwas bisher nicht anbieten. Mit dem neuen Personenbeförderungsgesetz, über das der Verkehrsausschuss am Mittwoch abschließend beraten hat, wird das möglich. Am Freitag soll der Bundestag die Neuregelung verabschieden. Im Gegenzug sollen neue Anbieter wie Uber, die einzelne oder gebündelte Fahrten anbieten, mehr Möglichkeiten erhalten, allerdings können hier die Kommunen künftig ein wichtiges Wörtchen mitsprechen. Während Taxen weiterhin als Einzige spontan Fahrgäste aufnehmen dürfen, sollen Mietwagendienste nach einer Fahrt nicht zwingend an den Sitz der Betriebsstätte zurückkehren müssen. In großen Gemeinden können für sie weitere Abstellorte bestimmt werden.

Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap befürwortet die Preisflexibilisierung für das Taxigewerbe, die mögliche Preisregulierung für Mietwagen lehnt er ab. Sie diene einzig und allein den Profitinteressen der Taxiunternehmen, sagte Haucap der F.A.Z. „Insgesamt sind nur sehr zögerliche Veränderungen für die Modernisierung des Personenbeförderungsrechts erkennbar“, meinte er.

Der Fahrdienstvermittler Uber ist nicht zufrieden. „Die Reform ist eine verpasste Chance“, sagte Christoph Weigler, General Manager Uber in Deutschland, Österreich und der Schweiz, der F.A.Z. Die Taxibranche reagierte ebenfalls ablehnend. Die einheitliche Fahrerqualifikation sei zwar zu begrüßen, aber solche Verbesserungen änderten nichts am Grundproblem, urteilte der Geschäftsführer ihres Bundesverbands, Michael Oppermann. Während jedes Ein-Mann-Taxiunternehmen eine Genehmigung brauche, könnten internationale Plattformen einfach ihre Leistungen anbieten.#

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