Mehr Rechte : EU will Arbeitsbedingungen für Uber-Fahrer verbessern
Vor wenigen Tagen erst hat der höchste Gerichtshof in Großbritannien entschieden, dass die Fahrer des Taxivermittlers Uber wie Arbeitnehmer und nicht wie Selbständige zu behandeln sind. Auch in der Europäischen Union haben sich bisher vor allem die Gerichte mit der Frage befasst, wie die „Beschäftigten“ einzustufen sind, die sich Aufträge über Internet-plattformen beschaffen – mit ganz unterschiedlichem Ausgang. So hat das höchste französische Gericht Uber-Fahrer schon 2020 ebenfalls als Arbeitnehmer eingestuft. Zugleich hat ein Gericht in Brüssel die Fahrer des Dienstes UberX als selbständig eingestuft. Die Europäische Kommission will deshalb nun Regeln für die Beschäftigten vorschreiben, die für Plattformen von Taxidiensten über Pizzadienste bis hin zu reinen Online-Diensten tätig sind.
Rund 24 Millionen Europäer arbeiteten für Plattformen, für 3 Millionen von ihnen sei das ihre Haupttätigkeit, sagte die zuständige Kommissionsvizepräsidentin, Margrethe Vestager, am Mittwoch in Brüssel. Der Markt habe in der Krise geboomt und werde weiter wachsen. Zugleich litten viele der Beschäftigten unter prekären Arbeitsbedingungen. Sie hätten als Selbstständige weder Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn noch auf klar geregelte Arbeitszeiten, Sozialleistungen oder die Organisation von Betriebsräten. Oft würden Aufträge auch allein von Algorithmen verteilt, ohne dass die Empfänger wüssten, wie das genau ablaufe. Man könne nicht alle Plattformen über einen Kamm scheren, sagte Sozialkommissar Nicolas Schmit. Sie müssten aber raus aus der bisherigen rechtlichen Grauzone.
Als radikalste Lösung prüft die Kommission etwa zur Klärung des Status von Plattform-Beschäftigten eine Umkehrung der Beweislast. Sie würden damit grundsätzlich zunächst als Arbeitnehmer eingestuft, solange die Plattform nicht belegen kann, dass sie wirklich selbständig sind. Zunächst einmal will die Kommission nun in einer Konsultation von Gewerkschaften und Arbeitgebern wissen, wie die EU ihrer Ansicht nach die Arbeitsbedingungen von Plattform-Beschäftigten regeln soll. Bis Jahresende will die Kommission konkrete Vorschläge vorlegen. Dann müssen sich noch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten damit befassen.