FAZ+Investitionskontrolle :
Strengere Prüfung von Übernahmen in der Robotik

Lesezeit: 1 Min.
Investitionsschutz: Wenn ein Nicht-EU-Investor 20 Prozent oder mehr an einem Unternehmen aus bestimmten Zukunftsbranchen kaufen will, greift künftig eine Meldepflicht.
Der Kauf von Unternehmensanteilen aus bestimmten Zukunftsbranchen wird für Nicht-EU-Investoren schwieriger. Eine entsprechende Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurde beschlossen.
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BERLIN. Die Bundesregierung verschärft ihre Regeln zur Investitionskontrolle. Wenn ein Investor von außerhalb der EU 20 Prozent oder mehr an einem Unternehmen aus bestimmten Zukunftsbranchen kaufen will, greift künftig eine Meldepflicht. Die Regierung kann dann prüfen, ob dies deutsche Sicherheitsinteressen gefährdet. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Dabei geht es um Tätigkeitsgebiete wie Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Teilbereiche der Robotik, Halbleiter, Cybersicherheit sowie Luft- und Raumfahrt. Im Bereich der besonders sensiblen kritischen Infrastruktur, etwa der Strom- und Wasserversorgung, gilt schon eine Meldeschwelle von 10 Prozent. Mit der Neuerung wird eine EU-Vorgabe umgesetzt. In den meisten Investitionsprüfungen kommen die Kaufinteressenten aus den Vereinigten Staaten. Einen kleineren Anteil haben Investoren aus China. Vor einigen Jahren hatte die Übernahme des deutschen Roboterherstellers Kuka durch den chinesischen Midea-Konzern für Diskussionen gesorgt.

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